Jugendschutzgesetz
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Das Landgericht in Hamburg fällte am 12.05.1998 ein Urteil zur "Haftung für Linkverweise auf Homepage Seiten".

Das Urteil besagt, das man durch Anbringung von Linkverweisen auf den eigenen Homepage Seiten zu fremden Homepage Seiten die Inhalte der Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann laut Landgericht nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert ( Landgericht Hamburg - 312 O 85/98 ).

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Noch


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bis zum nächsten Schützenfest

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